Schießsport im BDS

Über den Schießsport im BDS

Wer ist der BDS?

Der BDS (Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.) ist nach dem Deutschen Schützenbund (DSB) der zweitgrößte Sportschützenverband in Deutschland. Seit Oktober 2004 ist er ein anerkannter Schießsportverband im Sinne von § 15 WaffG und zählt damit zu den wenigen anerkannten Schießsportverbänden in Deutschland.
Der BDS gehört zwei internationalen Sportschützenverbänden an. Zum Einen der International Practical Shooting Confederation (IPSC) und zum Anderen der International Metallic Silhouette Shooting Union (IMSSU). Die IPSC betreibt das dynamische Bewegungs- und Parcours-Schiessen und hat Mitglieder aus über 90 Ländern. Die IMSSU betreibt ein statisches, reines Präzisionsschiessen mit Klein- und Großkaliberwaffen auf Metallsilhouetten, die auf Entfernungen von 25 m bis 500 m getroffen werden müssen. Die IMSSU ist in über 20 Ländern vertreten.

Der BDS ist streng föderal gegliedert und wird in den einzelnen Bundesländern durch Landesverbände vertreten. In Baden-Württemberg ist dies der BDS Landesverband 7, der “Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V.”

Insgesamt haben sich im BDS zur Zeit etwa 100.000 Menschen zusammengefunden, um ihrem Hobby, dem Schiesssport, nachzugehen.

Obwohl 2015 bereits das 40jährige Jubiläum gefeiert wurde, ist der BDS ein junger und dynamischer Verband. Dies drückt sich insbesondere durch die vielen interessanten Schiessdisziplinen aus. Fast alle dieser Disziplinen wurden durch die Wünsche und Anregungen der aktiven Schützen gestaltet.

Aufgrund dieser Tatsache wird die Sportordnung des BDS immer wieder überarbeitet und den Bedürfnissen angepasst. Diese Eigenschaft des BDS ist ein Garant für Aktualität und Schützennähe.

Wenn man die Teilnahme an Wettkämpfen betrachtet, und sie im Verhältnis zur Mitgliederzahl des Verbandes setzt, zeigt es sich, dass der BDS ein sehr aktiver Schützenverband ist.

Ein weiterer Aspekt für die Attraktivität des Verbandes sind die Zuwachszahlen bei den Mitgliedern. Der BDS verzeichnet einen Anstieg der Mitgliedszahlen von 10% pro Jahr, in der Sportart des IPSC- Schiessen sogar bis zu 20%.

Was bietet der BDS?

Der Bund Deutscher Sportschützen bietet den interessierten Großkaliberschützinnen und -schützen die Möglichkeit zur Ausübung ihres Hobbys. Er hat dazu eine einheitliche und überregionale Sportordnung erstellt, auf deren Basis die Meisterschaften – von der Vereinsmeisterschaft bis hin zur Deutschen Meisterschaft – ausgetragen werden. Die Sportordnung wurde zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsamt anerkannt und genehmigt. Hierbei hat der BDS eine seiner wichtigsten Aufgaben als Verband übernommen: Die Vertretung der Schützeninteressen vor dem Gesetzgeber. Der BDS versucht dabei im Rahmen der ihm möglichen Wege einen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dies erfolgt durch Gespräche mit Verantwortlichen und durch Publikation in der Presse.

Wie wird man Mitglied? / Was kostet die Mitgliedschaft?

Vereine und einzelne Personen, die dem BDS beitreten wollen, wenden sich an zuständigen Landesverband. Die Anschriften der Landesverbände können über den Bundesverband erfragt werden oder über die Homepage (www.bdsnet.de) abgerufen werden.

Den aktuellen Jahresbeitrag (Bundes- und Landesanteil) für B-W finden Sie hier. Durch den Beitrag sind alle aktiven Mitglieder und ihre Gäste beim Sportschiessen gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Ausserdem beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Rechtsschutzversicherung bei Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zum Waffenrecht. Die Aufnahmegebühren für Vereine und Einzelmitgliedschaften sind in den einzelnen Landesverbänden unterschiedlich hoch. Über weitere Einzelheiten klärt Sie der jeweilige Landesverband auf.

Warum ist ein Dachverband notwendig?

  • Er ist der gemäß § 15 WaffG vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Dachverband
  • Er erstellt eine überregionale Sportordnung und reicht sie zur Genehmigung ein
  • Er richtet Deutsche Meisterschaften und Bundespokalschiessen aus
  • Er richtet internationale Wettbewerbe aus
  • Er kümmert sich um die notwendigen Änderungen der Schiessstandbaurichtlinien
  • Er berät Polizeibehörden bzw. die Ordnungsämter in Erlaubnisangelegenheiten
  • Er berät Vereine und Landesverbände in Satzungsangelegenheiten
  • Er berät seine Mitglieder schiess- und waffentechnisch