Aufbewahrung von Waffen und Munition

Die Vorschriften des Waffengesetzes zur Aufbewahrung von Waffen und Munition wurden im Mai 2017 geändert. Bitte die aktuellen Vorgaben beachten. Das LKA Bayern hat hierzu veröffentlicht:

Broschüre LKA Bayern

 

 

 


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