Anerkennung von Vereinsmeisterschaften als offizieller BDS Wettkampf

In letzter Zeit erreichen uns immer häufiger Anfragen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Vereinsmeisterschaft als offizieller BDS Wettkampf anerkannt wird (z.B. als Wettkampfnachweis für Bedürfnisbescheinigungen). Hierzu hatten wir bereits während den Einschränkungen durch die Pandemie dieses veröffentlicht:

  • Der ausrichtende Verein schickt die Ausschreibung dem Landesverband per Email
    (an: „sportleiter50m[at]gsvbw.com“, Stephan Hapke). In der Ausschreibung müssen die Modalitäten aufgeführt sein (Zeit, Ort, Disziplin, Art der Anmeldung usw.)
  • Der Landesverband prüft Disziplin und Sporthandbuchkonformität und bestätigt dies dem Verein.
  • Auf Wunsch veröffentlicht der Landesverband die Ausschreibung im Terminkalender
  • Der Verein kann/sollte nach der Bestätigung die (Vereins)Urkunden/Ergebnislisten mit dem Vermerk „offiziell anerkannter BDS/GSVBW Wettkampf“ versehen.

Dieser Ablauf gilt auch weiterhin und wir bitte die Vereine, hier entsprechende Meisterschaften anzubieten.

Für Bescheinungen gem. § 14 Abs. 5 WaffG reicht die Angabe im entsprechenden Formular, dass eine VM durchgeführt wurde aus.