Bedürfnisnachweis

Bitte beachten:
Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags bzw. den erforderlichen Angaben/Nachweisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vereinsvorstand. NICHT an die Geschäftsstelle des Verbands.

Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie, dass die GSVBW Geschäftstelle Ihnen keine Hinweise zum Ausfüllen der Anträge geben kann, da diese nur für die Mitgliederverwaltung zuständig ist. Ihr Vereinsvorstand ist bei Fragen Ihr erster Ansprechpartner.
Zusätzlich enthält die erste und zweite Seite des – unten verfügbaren – Formularsatzes alle benötigten Hinweise zum Verfahren und zum Ausfüllen des Antrags. Bitte beachten Sie diese unbedingt. Dort finden Sie auch die Bearbeiter. Falls Sie Fragen zum Stand Ihres Antrags haben wenden Sie sich bitte ausschliesslich an den Bearbeiter. Wer den Antrag bearbeitet erfahren Sie in der Eingangsbestätigungs-Mail. Bitte Anfragen an die Bearbeiter nur per Mail, nicht telefonisch.

Bitte geben Sie eindeutig und gut lesbar Ihre Email-Adresse an. Sie erleichtern damit Rückfragen und Sie erhalten eine „Eingangsbestätigung“ per Mail.

Der Formular-Satz beinhaltet eine Checkliste, an Hand derer der Antragsteller/die Antragstellerin die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen sollte.

Anträgen senden Sie bitte immer an:
GSVBW e.V.
– Antragserfassung –
Goethestr. 15
74379 Ingersheim

Wichtig:
– Bitte verwenden Sie zum Versand nur DIN A4 Umschläge
– Nicht an die BDS Geschäftsstelle in Berlin senden!
– Nicht per Einschreiben senden!
– Bitte senden Sie auch keine Anträge direkt an die Bearbeiter. Hierdurch verzögert sich die Bearbeitungszeit erheblich.
– Hinweis: Für Einzelmitglieder werden keine Bescheinigungen ausgestellt.

Achten Sie auch darauf, dass Sie das aktuelle Formular verwenden (nachfolgend herunterladbar). Keinesfalls senden Sie Anträge per „Einschreiben“, da eine Empfangnahme durch den Adressaten nicht  gewährleistet werden kann (z.B. bei Urlaub, Krankheit usw.).

Bitte füllen Sie die Formulare am PC vollständig aus (einschliesslich Anlage A, B und C) und drucken sie anschließend aus.
Die Formulare werden mit Original-Unterschriften benötigt!

Link zum Formular: Formularsatz „Bedürfnisantrag“

Disziplinen-/Kennziffernliste
Vom Bundesverband wird die Liste der Disziplinen und Kennziffern laufend aktualisiert. Bitte verwenden Sie bei Anträgen nur die Kennziffern und Bezeichnungen aus dieser Liste. Bescheinigungen für andere Disziplinen dürfen und können nicht ausgestellt werden!

Die aktuellen Kennziffern finden Sie auf der BDS Homepage (rechte Seite, für Repetierlangwaffen bitte die zweite Datei verwenden).

 

Hinweis:
Wir bitten die Mitglieder des Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten dauerhaft und sehr sorgfältig zu führen und darauf zu achten, dass  zwischen Lang- und Kurzwaffenaktivitäten unterschieden wird.
Ausserdem ist darauf zu achten, dass die im Gesetz geforderten  Aktiväten (
mindestens einmal alle drei Monate oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten) in den ersten 10 Jahren (nach erstmaliger Erteilung einer Waffenbesitzkarte) erfolgen.

Unter diesem Link sind die Hinweise zur „Bedürfniswiederholungsprüfung gem. § 14 Abs. 4 WaffG“ aufgeführt.

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Weiterlesen: Bedürfniswiederholungsprüfung für Sportschützen nach § 4 Abs. 4 WaffG und § 14 Abs. 5 WaffG