Mitglied werden – Mitgliedschaft kündigen – Verein wechseln

Eine Mitgliedschaft im GSVBW e.V. – und damit im BDS Bundesverband –  ist einfach und unkompliziert zu veranlassen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schliessen sich der BDS Gruppe eines (GSVBW – Mitglieds)Vereins an. Hierzu nennt Ihnen die Geschäftsstelle gerne Vereine in Ihrer Nähe.
  2. Wenn sich 7 Personen – z.B. aus Ihrem Ihres derzeitigen Verein – zu einer Mitgliedschaft entschließen, können Sie als eigene Gruppe/Verein Mitglied im Landesverband werden

Die Möglichkeit der Einzelmitgliedschaft im Landesverband besteht nur noch für bereits bestehende Einzelmitgliedschaften, denn diese Mitgliedsform ist gemäß Satzung die Ausnahme und wird von den Behörden oftmals nicht anerkannt. Eine „neue“ Mitgliedschaft als Einzelmitglied ist daher nicht möglich.
Hinweis: Für Einzelmitglieder werden keine Bedürfnis-Bescheinigungen ausgestellt.

Die Anmeldeformulare finden Sie unten zum Download verfügbar. Bitte füllen Sie diese nur maschinell bzw. direkt am PC aus, da die dort angegebenen Daten in den BDS Ausweis übernommen werden und unleserliche Daten zu Falschinformationen führen können. Formulare, die eine Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben sie anschließend. Die Zusendung an den Verband bitte als Email an „lv7[at]gsvbw.com“

Das Passbild in den BDS Ausweis kann nachträglich selbst in den Ausweis eingeklebt werden. Dies ist für die Aufnahme nicht erforderlich.

 

Hinweis für Vereine

Selbstverständlich – und vom Verband bevorzugt – können Sie als Vereinsvorstand auch alle An- bzw. Abmeldungen von Mitgliedern formlos per Email an die Geschäftsstelle vornehmen. Dabei ist jedoch die Angabe von allen Daten erforderlich, die in den jeweiligen Formularen anzugeben sind.

Eine Vereinsanmeldung bzw. das SEPA Lastschriftsmandat ist jedoch nur in „Textform“ – also möglichst per Scan – möglich, da hier der Nachweis der Unterschrift benötigt wird.

Um die Bearbeitung der Mitglieder-Anmeldung zu beschleunigen, können Vereinsvorstände die Daten der Neumitglieder auch direkt mit der unten verfügbaren Excel Tabelle eintragen und diese dann per Email an die Geschäftsstelle schicken. Bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Mitglieder, verwenden Sie bitte immer die Excel Datei. 
Passbilder können nachträglich in den BDS Ausweis eingeklebt werden.

 

Hinweis für Vereinswechsel

Für die Mitteilung des Wechsels von einem Verein des BDS Landesverbands Baden-Württemberg (GSVBW e.V.) in einen anderen Verein des GSVBW, verwenden Sie bitte das unten bereit gestellte Formular: Mitteilung über Vereinswechsel

Der „Wechsel“ muss durch den BDS Ansprechpartner seitherigen Vereins bestätigt werden, da dort eine „Abmeldung“ erfolgt und ebenso durch den neuen Verein bestätigt werden, da dort eine „Neuanmeldung“ erfolgt.

 

Mitgliedschaft kündigen

Für eine Kündigung verwenden Sie bitte ausschliesslich das unten angefügte FormularAbmeldeformular für Vereinsmitglieder„. Die Kündigung von „mittelbaren Mitgliedern“, also Vereinsmitgliedern, muss durch den Verein erfolgen. Dabei geben Sie bitte unbedingt an, ob die zuständige Behörde über den Austritt informiert wurde bzw. warum dies nicht erforderlich ist. Der Verband ist gesetzlich verpflichtet, diese Information einzuholen. Sie können dabei das Formular per Post oder Email (Scan) an die Geschäftsstelle senden.

 

Fristen für die Abmeldung von Mitgliedern:

Gemäß der Satzung des Landesverbandes muss die Kündigung eines „mittelbaren Mitglieds“ bis spätestens zum 10.Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

Hier der genaue Wortlaut aus der Satzung:

Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds bedeutet gleichzeitig den Austritt aller mittelbaren Mitglieder und ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig. Er muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Beträgt durch den Austritt von mittelbaren Mitgliedern die Mitgliederzahl des Vereins (des unmittelbaren Mitglieds) weniger als 7 Mitglieder, ist eine Mitgliedschaft als unmittelbares Mitglied nicht mehr möglich. Die verbleibenden mittelbaren Mitglieder können als Einzelmitlieder weiterhin dem Verband angehören.

Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr.

 

Formulare zur Anmeldung und Kündigung der Mitgliedschaft

Alle Formulare bitte direkt mit dem PC ausfüllen, ausdrucken und an die GSVBW e.V. Geschäftsstelle senden – per Email, Email-Scan oder Briefpost.

Sollte der Verein bei Neuanmeldung von Mitgliedern nicht innerhalb von 3 Wochen den BDS Ausweis erhalten, fragen Sie bitte nach.
Der Eingang von Abmeldungen wird von der Geschäftsstelle immer per Email bestätigt. Daher bitte eine Email-Adresse angeben.  Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Wochen erfolgen, fragen Sie bitte nach, ob die Abmeldung eingegangen ist.

Wichtiger Hinweis (01.10.21):

Die Geschäftsstelle erhält zur Zeit vermehrt Mitteilungen über Kündigungen, Vereinswechsel und Neuanmeldungen direkt von den (mittelbaren) Mitgliedern. Diese können so leider nicht akzeptiert werden. Alle Ab- und/oder Anmeldungen müssen durch den jeweiligen Vereinsvorstand oder den BDS Ansprechpartner mit den unten verfügbaren Formularen erfolgen. Zusendung bitte als Scan per Email.


Weiterlesen: Beitragssätze des GSVBW