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Meldung von vom BKA als „wesentliche Waffenteile“ eingestufte Waffenteile

Liebe Mitglieder,
leider gibt es Waffenbehörden, die für die nachträgliche Eintragung von vor dem 1.9.2020 erworbenen – und damals frei erhältlichen – „Waffenteilen“ eine (Bedürfnis-) Bescheinigung des Verbands verlangen.
Welche Waffenteile vom BKA als „wesentliche Teile“ neu eingestuft wurden, kann im BKA Leitfaden (Link) nachgelesen werden (z.B. „Lower“ für halbautomatische Büchsen).
Wenn eine solche Bescheinigung benötigt wird, bitte folgendermaßen verfahren:

Antrag auf Bescheinigung für „wesentliche Waffenteile“

Nicht vergessen: Die Frist für die Meldung bei der Behörde endet am 1. September 2021