Schießsport in Raumschießanlagen – Update 29.05.20

Liebe Mitglieder,
leider erreichte mich das Schreiben der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Frau Dr. Susanne Eisenmann, erst heute…
In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass das Schießen in entsprechenden Anlagen ebenfalls seit dem 11. Mai erlaubt ist. Damit ist erfreulicherweise das Ministerium meiner Argumentation im Schreiben vom 9. Mai bezüglich „Raumschießanlagen und Lüftung“ gefolgt.
Wörtlich heisst es in dem Schreiben des Ministeriums:
… So genannte Raumschießanlagen können betrieben werden, wenn eine raumlufttechnische Anlage die Gase und Dämpfe von den Personen abführt. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine ordnungsgemäß installierte und gewartete raumlufttechnische Anlage dies ermöglicht…
Hier kann des gesamte Schreiben heruntergeladen werden (bitte den genauen Text beachten und befolgen): Antwort des Kultusministeriums

Natürlich gelten die Hygiene Vorgaben bzgl. Abstand, Mundschutz, Personenzahl usw. weiter. Die entsprechende „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten)“ findet ihr unter diesem Link
Bitte unbedingt beachten.

Fazit: Unter Beachtung der Vorgaben des Schreibens des Kultusministeriums und der Hygiene-Vorgaben ist ab sofort das Schießen auch in Raumschießanlagen wieder möglich – genau genommen wäre es ab dem 11. schon möglich gewesen 😉

Viel Spaß beim nun wieder möglichen Training,
euer Präsident Helmut Glaser