Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 08.05.20

Liebe Mitglieder,

leider gibt es seit meinem Newsletter vom 6. Mai keine weiteren Information von Seiten der Landesregierung zum Thema  „Wiederaufnahme des Schießbetriebs“. Auf meine Schreiben an den Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann, und die im Landtag vertretenen Fraktionen, bekam ich vom Staatsministerium und von der CDU nur die Information, dass das Schreiben an die zuständige Stelle/den zuständigen Ansprechpartner weiter geleitet wurde. Sehr erfreulich jedoch waren die Antworten der SPD und insbesondere der FDP. Der FDP Fraktionsvorsitzende, Dr. Rülke, hat meine Initiative zum Anlass genommen, um beim Innenminister auf unsere besondere Situation/Problematik hinzuweisen und diesen um Erläuterungen gebeten, welche Maßnahmen das Innenministerium zu unternehmen gedenkt, damit den Sportschützen keine waffenrechtlichen Nachteile entstehen (die Schreiben waren mit dem letzten Newsletter abrufbar. Ich stelle sie aber auch gerne anderen Mitgliedern zur Verfügung)

Warum gibt es aktuell nichts Neues? Dies liegt aber nicht an uns. Die Landesregierung Baden-Württemberg ist immer diejenige, die als Letzte der Länderregierungen ihre Anpassung der CoronaVO vornimmt bzw. veröffentlicht. Die letzten Veröffentlichungen sind immer erst in der Nacht von Freitag auf Samstag bzw. samstags erfolgt –  bei Inkrafttreten der Novellierung am jeweils darauffolgenden Montag. Sehr spät, um sich darauf einzustellen….

Wie sieht es aktuell aus:

  • Wie erwähnt haben wir noch keine aktuelle Reinfassung der (achten) Verordnung. Die Änderung der CoronaVO ist derzeit wohl noch in der ministeriellen Abstimmung. Bis jetzt gibt es nur „Fahrpläne“, „Auslegungen“ und „Hinweise“.
  • Wie ebenfalls erwähnt, rechnen wir am Wochenende mit der Veröffentlichung.
  • Erst wenn die finale Version der aktuellen CoronaVO vorliegt, können wir weitere Maßnahmen in Bezug auf die  Wiederaufnahme des Schießsport planen.
  • Im Moment deutet alles darauf hin, dass Sportdisziplinen  „im  Freien“ unter Auflagen (Abstand, Kleingruppen, Hygiene) ab dem 11.5.20 wieder möglich sind. Auch der Schießsport
  • Wie sich „im Freien“ definiert ist allerdings nicht klar. Die Schießstand(bau)richtlinie unterscheidet nur „offene“ und „geschlossene“ Schießstände (Raumschießanlagen). Hier lohnt sich evtl. ein Blick in die Standzulassung um zwischen „offen“ und „geschlossen“ zu unterscheiden
  • Bzgl. Raumschießanlagen, die ja gemäß der Schießstandrichtlinie über eine ausreichende Lüftung verfügen müssen, habe ich beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg darum gebeten, dass – auf Grund der baulichen Gegebenheiten – der Schießsport in diesen ebenfalls wieder möglich sein soll. Eine Antwort steht allerdings noch aus.
  • Für jeden Schießbetrieb wird vermutlich eine Hygiene-/Verhaltens-Ordnung innerhalb des Vereins erforderlich sein. Ein allgemeiner Entwurf kann in den nächsten Tagen hier heruntergeladen werden.

Sobald wir weitere Informationen haben, veröffentlichen wir diese hier oder informieren per GSVBW Newsletter.

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser