Informationen vom GSVBW Präsidenten zur Corona-Krise – Update 18.4.20

Liebe Mitglieder,
die mit Spannung erwartete Fünfte Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ich habe gestern regelmässig die einschlägigen Webseiten aufgerufen) hat für uns leider keine Veränderung gegenüber der aktuellen Situation ergeben. Nach wie vor bleibt der Betrieb von „Sportanlagen und Sportstätten aller Art, ob öffentlich oder privat“ untersagt. Auch die sportliche Betätigung in Vereinen sowie Vereinsversammlungen sind weiterhin nicht erlaubt. D.h. ein  Schießsport-Training oder gar Wettkämpfe sind nach wie vor nicht möglich.
Wir wissen auch nicht, wie es mit den Meisterschaften weiter gehen wird. Aktuell befürchten wir, dass frühestens im September wieder Wettkämpfe möglich sein werden und haben daher die Landesmeisterschaften IPSC absagen müssen.  

Interessant ist, dass die Corona Verordnungen anderer Bundesländer (z.B. Reinland-Pfalz) bereits deutlichere Lockerungen beinhalten. In der Corona VO des Landes Rheinland-Pfalz heisst es in Bezug auf sportliche Aktivitäten: … (6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Absatz 7 Satz 3 Nr. 2, 4 und 5 gilt entsprechend….

Auch hier sind noch viele Einschränkungen enthalten, aber es ist nicht mehr das totale Verbot…

Es tut mir leid, euch kein positiveres Update geben zu können. Wir werden aber von Verbandsseite aus die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten…

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser