Eine Mitgliedschaft im GSVBW ist einfach und unkompliziert zu veranlassen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
Auch eine dritte Möglichkeit wäre denkbar: Wenn sich 7 Personen Ihres derzeitigen Vereines zu einer Mitgliedschaft entschliessen würden, könnten Sie als eigene Gruppe/Verein Mitglied im Landesverband werden.
Die Anmeldeformulare finden Sie unten zum Download verfügbar.
Um die Bearbeitung der Anmeldung zu beschleunigen, können Vereine die Daten der Neumitglieder auch direkt mit der Excel-Datei "Mitglieder_Anmeldung.xls" per Email an die Geschäftsstelle schicken. Zusätzlich dazu ist das übliche Anmeldeformular einzusenden.
Für die Kündigung (egal ob selbst oder durch den Verein) verwenden Sie bitte ausschliesslich das unten angefügte Formular "Abmeldeformular für Vereinsmitglieder".
Gemäß der Satzung des Landesverbandes muss die Kündigung eines Mittelbaren Mitglieds bis spätestens zum 10.Dezember des laufenden Jahres erfolgen.
Hier der genaue Wortlaut aus der Satzung:
Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds (also eines Vereines) ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.
Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr.