Nach den Ausbildungsrichtlinien des GSVBW ist die Ausbildung und Prüfung zum Vereinsübungsleiter für alle Mitglieder möglich, die
Nach den Ausbildungsrichtlinien des GSVBW ist die Ausbildung und Prüfung zum Vereinsübungsleiter für alle Mitglieder möglich, die
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die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen erfolgreich abgelegt und |
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die Sachkundeschulung für Standaufsichten besucht |
haben.
Der Fragenkatalog zur Pürfung wird derzeit überarbeitet.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die neuen Schulungsunterlagen verfügbar sind.