Page Title: Mitgliedschaft
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Printed: 2010-09-05, 22:59:35

Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft im GSVBW ist einfach und unkompliziert zu veranlassen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:



Sie schliessen sich der BDS Gruppe eines (Mitglieds)Vereins an - Auskünfte über Vereine in Ihrer Nähe nennt Ihnen gerne die Geschäftsstelle des GSVBW. Der Vereinsvorstand schickt dann des unten angefügte Anmeldeformular an die Geschäftsstelle des Landesverbandes und der Verein erhält daraufhin in kurzer Zeit Ihren Mitgliedsausweis.
Sie werden Einzelmitglied im Landesverband

Auch eine dritte Möglichkeit wäre denkbar: Wenn sich 7 Personen Ihres derzeitigen Vereines zu einer Mitgliedschaft entschliessen würden, könnten Sie als eigene Gruppe/Verein Mitglied im Landesverband werden.



Die Anmeldeformulare finden Sie unten zum Download verfügbar.



Hinweis für Vereine

Um die Bearbeitung der Anmeldung zu beschleunigen, können Vereine die Daten der Neumitglieder auch direkt mit der Excel-Datei "Mitglieder_Anmeldung.xls" per Email an die Geschäftsstelle schicken. Zusätzlich dazu ist das übliche Anmeldeformular einzusenden.



Mitgliedschaft kündigen

Für die Kündigung (egal ob selbst oder durch den Verein) verwenden Sie bitte ausschliesslich das unten angefügte Formular "Abmeldeformular für Vereinsmitglieder".

Gemäß der Satzung des Landesverbandes muss die Kündigung eines Mittelbaren Mitglieds bis spätestens zum 10.Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

 

Hier der genaue Wortlaut aus der Satzung:



Der Austritt eines unmittelbaren Mitglieds (also eines Vereines) ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens 2 Monate vorher schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Der Austritt eines mittelbaren Mitglieds ist nur zum 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig und muss spätestens bis zum 10. Dezember schriftlich in der vom Verband dafür vorgesehenen Form erklärt werden.

Erfolgt die Abmeldung von mittelbaren und unmittelbaren Mitgliedern nicht fristgerecht, so ist der Beitrag für das Folgejahr auf jeden Fall zu bezahlen (bei mittelbaren Mitgliedern durch den Verein) und die Mitgliedschaft verlängert sich um dieses Jahr.

 



Formulare zur Anmeldung und Kündigung der Mitgliedschaft



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