Liebe Mitglieder,
vorschnell fangen jetzt anscheinend einige Behörden an, den Fortbestand des Bedürfnisses auch nach Ablauf der 3 Jahre zu prüfen. Hierzu gibt es noch keinerlei Reglungen und nach derzeitiger Auffassung reicht die Mitgliedschaft in einem anerkannten Sportschützenverband zum Nachweis aus. Diese Mitgliedschaft kann durch Vorlage des BDS Ausweises erbracht werden.
Solltet ihr Probleme mit der Behörde dazu haben, informiert mich bitte. Ich spreche dann gerne mit der Behörde.
Vielel Grüsse,
Helmut Glaser



