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Waffenverleih

Liebe Mitglieder,

 

der § 38 WaffG verlangt beim Verleih einer erlaubnispflichtigen Waffe das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung. Der Landesverband hat hierzu dieses Muster entwickelt. Bitte verwenden Sie dies immer dann, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe und/oder Munition verleihen bzw. einem Anderen zur Aufbewahrung oder zum Transport überlassen.

Hinweis: § 12 WaffG legt fest, das der Leihnehmer im Besitz einer WBK sein muss (egal was für einer). Ausserdem ist die Dauer auf max. 4 Wochen beschränkt. Deshalb ist unbedingt das Datum anzugeben.





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