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Wichtiger Hinweis zu Sachkundebescheinigungen anderer Verbände

Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit erhalten wir mit Anträgen auf Bedürfnisbescheinigungen immer wieder Sachkundebescheinigungen, die durch andere anerkannte Sportschützen-Verbände ausgestellt wurden. Selbstverständlich werden diese Bescheinigungen vom BDS anerkannt.

 

Allerdings enthalten manche Sachkundenachweise zum Beispiel die Einschränkung auf "...für alle im Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten...." Wieso der WSV diese Einschränkung macht, ist uns nicht bekannt. Das Waffengesetz fordert dies sicherlich nicht. Diese Einschränkung verhindert jedoch, dass die abgelegte Sachkunde 1:1 auf den BDS und die dort eingesetzten Waffen übertragen werden kann.

 

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass, wenn Sie eine Sachkundeprüfung ablegen, die Ihnen ausgestellte Bescheinigung eine derartige Einschränkung NICHT enthält. Ansonsten kann die Sachkunde bei einem Bedürfnisantrag für eine Waffe gem. dem BDS Sporthandbuch leider nicht anerkannt werden.

 

Die Sachkundebescheinigungen des BDS gelten für die Waffen aller Sportschützenverbände.

 

Bei Fragen zur Sachkunde rufen oder schreiben Sie bitte den Präsidenten des Landesverbandes, Herrn Glaser, oder einen der Vizepräsidenten an.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Ihr

GSVBW Präsidium




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