gültig ab 1.1.2008 - gemäß Beschluss des Landesdelegiertentages vom 27.10.2007
Für die Festsetzung des Beitrages ist das Kalenderjahr maßgebend, in dem das jeweilige Lebensjahr vollendes wird. Bsp.: Ein jugendlicher Schütze wird am 3. März 2008 21 Jahre alt. Der Beitrag beträgt dass für das gesamte Jahr 2008 Euro 26,--.